Häufig gestellte Fragen zur Multi-Faktor-Authentifizierung
Rechtsangelegenheiten beinhalten vertrauliche, geschützte und regulierte Daten. Die Multi-Faktor -Authentifizierung (MFA) reduziert das Risiko unberechtigten Zugriffs durch gestohlene oder wiederverwendete Passwörter erheblich und entspricht den gängigen Sicherheitsstandards im juristischen und professionellen Dienstleistungssektor.
Ja. Die Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) gilt für alle Benutzer in Rechtsabteilungen und Anwaltskanzleien, die sich mit Benutzername und Passwort authentifizieren. Benutzer, die über das Single Sign-On (SSO) eines Mandanten auf die Plattform zugreifen, sind davon nicht betroffen.
Beim Login müssen die Benutzer einen zweiten Verifizierungsschritt durchführen:
- Ein einmaliger, zeitlich begrenzter Code per SMS, sofern eine Mobilfunknummer hinterlegt ist, oder
- Ein sicherer, zeitlich begrenzter Anmeldelink wird per E-Mail versendet, falls keine Mobiltelefonnummer verfügbar ist.
Nein. Für die Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) ist keine Installation einer Authentifizierungs-App oder zusätzlicher Software erforderlich.
Aktuell sind die MFA-Methoden systemgesteuert und basieren auf den hinterlegten Kontaktdaten. Vom Benutzer wählbare Einstellungen und Ausweichoptionen stehen derzeit nicht zur Verfügung.
Der MFA-Schritt verlängert den Anmeldevorgang nur um wenige Sekunden und ist darauf ausgelegt, Unterbrechungen zu minimieren und gleichzeitig die Kontosicherheit deutlich zu verbessern.
Bei Problemen mit der Anmeldung oder der Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) sollten sich Nutzer an ihren üblichen Kundensupport oder die Supportkanäle von Onit wenden.
